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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 26/15 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Selbständige Arbeit, Ähnlicher Beruf |
Rechtsfrage: | Ist der Beruf des Heileurythmisten mit demjenigen des Katalogberufs des Krankengymnasten oder den anderen als "ähnlich" anerkannten Heil- und Medizinalfachberufen vergleichbar? Reicht bereits die "Zulassung" zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140 a ff. SGB V zur Bejahung der Ähnlichkeit aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 50/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2018 |
Erledigungs-Az: | VIII R 26/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 03 80 |