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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1849/04 (BVerfG) |
§§: | EStG 1990 § 32 Abs. 6, EStG 1990 § 33, EStG 1997 § 53 |
Schlagwörter | Kind, Kinderbetreuung, Erziehung, Existenzminimum, Freibetrag, Fahrtkosten, Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für die Betreuung und Erziehung für Veranlagungszeiträume vor 2000 nicht abziehbar - Kosten für Fahrten wegen des Umgangs mit dem beim anderen Elternteil lebenden Kind als außergewöhnliche Belastung? - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | III R 141/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2004 S. 1635 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 40 41 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 02.10.2009 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1849/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |