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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 56/04 |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a, ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Betriebsvermögen, Freibetrag, Aufteilung, Steuerpflicht |
Rechtsfrage: | Ist der Betriebsvermögensfreibetrag beim Erwerb von Betriebsvermögen durch mehrere Vermächtnisnehmer zu gleichen Teilen aufzuteilen, wenn der Erblasser keine anders lautende Aufteilung verfügte? Ist die pro Kopfaufteilung auch dann vorzunehmen, wenn nicht alle Vermächtnisnehmer im Inland erbschaftsteuerpflichtig sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 5581/02 Erb, 3 K 5582/02 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 56/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 66 |