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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 48/98
§§: FGO § 119 Nr. 3, GG Art. 103 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5
Schlagwörter Rechtliches Gehör, Verdecktes Stammkapital, Darlehen, Sonderbetriebsvermögen, Mitunternehmer, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: 1. Kann das FG vor Ablauf der Frist, die es den Beigeladenen zur Äußerung einräumt, einen Gerichtsbescheid erlassen? 2. Sind gekaufte Darlehensforderungen der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG gegen eine GmbH, die als Kommanditisten 99 % der Kapitalanteile der GmbH & Co. KG hält, Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer der GmbH & Co. KG (die Mitunternehmer der KG sind alleinige Gesellschafter der GmbH) mit der Folge, daß Darlehensrückzahlungen über die Buchwerte hinaus zu a. o. Erträgen führen? Ist u.U. verdecktes Nennkapital gegeben? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 03.06.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 66/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.1999
Erledigungs-Az: IV R 48/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 18 93