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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 178/99 |
§§: | EStG § 40 b Abs 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 1 Buchst a |
Schlagwörter | Zusatzversorgung, Zuschuss, Arbeitslohn, Zukunftsicherung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei dem zu Lasten des Bundeshaushalts gezahlten Zuschuss an die Bahnversicherungsanstalt (BVA) für die Zusatzversorgung von ehemaligen Arbeitnehmern der Deutschen Bundes- und der Deutschen Reichsbahn um eine Zuwendung an eine Pensionskasse und damit um gegenwärtig zufließenden steuerpflichtigen Arbeitslohn oder um eine Pauschalzuweisung, die keine Beziehung zum Arbeitslohn der einzelnen Arbeitnehmer hat? Stellt die Zusatzversorgung eine abgekürzte Leibrente dar? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | II 209/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.05.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 178/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 75 31 |