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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 46/99
§§: EStG § 34 Abs. 3, EStG § 19
Schlagwörter Arbeitslohn, Nachzahlung, Tarifbegünstigung, Mehrjährige Tätigkeit
Rechtsfrage: Ist das Tatbestandsmerkmal "mehrjährige Tätigkeit" für die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG einer im Streitjahr 1993 zugeflossenen Lohnnachzahlung erfüllt, wenn diese konkret ausstehenden oder gekürzten Arbeitslohn für den Zeitraum Juni bis Dezember des Vorjahres und Januar und Februar 1993 betrifft? Müssen grundsätzlich Zahlungen für einen mehr als 12 Monate umfassenden Zeitraum vorliegen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.02.1999
Vorinstanz/AZ: II 386/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2004
Erledigungs-Az: VI R 46/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 41 14