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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/11 (BFH) |
§§: | EStG § 9 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Umzug, Angemessenheit, Wohnfläche, Familienwohnsitz |
Rechtsfrage: | In welcher Höhe können Unterkunftskosten am Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden, wenn wegen des geplanten späteren Familiennachzugs (Verlagerung des Haupthausstandes) eine entsprechend große Wohnung angemietet wird? Abgrenzung Umzugskosten - Kosten doppelter Haushaltsführung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 428/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 2/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 30 60 |