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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 12/18 (BFH)
§§: EStG § 24 Nr. 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Nachträgliche Betriebseinnahme, Laufender Gewinn, Veräußerungsgewinn, Schwebendes Geschäft, Ausscheiden, Auseinandersetzung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Ansprüchen einer GbR aus laufenden Insolvenzverfahren, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Gesellschafterin der Höhe nach noch nicht genau ermittelbar sind, um solche aus einem schwebenden Geschäft, sodass eine Besteuerung dieser im Auseinandersetzungsvertrag aufgelisteten nachlaufenden Zahlungen bei der ausscheidenden Gesellschafterin als nachträgliche laufende selbständige Einkünfte zu erfolgen hat oder liegt insoweit ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 01.03.2018
Vorinstanz/AZ: 12 K 15284/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 11 44
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision