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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 22/05 |
§§: | EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, GG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Herabsetzung, Beteiligungsquote, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Rückwirkende Herabsetzung der Beteiligungsquote einer wesentlichen Beteiligung i.S.d. § 17 EStG von mehr als 25 % auf mindestens 10 % ab dem Veranlagungszeitraum 1999: Ist das Tatbestandsmerkmal der "wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten 5 Jahre" für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum gesondert zu bestimmen? Mangelt es an einer vertrauensschützenden Übergangsregelung für solche Anteile, die durch die Gesetzesänderung steuerverstrickt wurden? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 679/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 27 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 22/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 48 27 |