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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 89/13 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Arzneimittel, Krankheitskosten, Diätverpflegung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für ärztlich verordnete Vitamine und andere Mikronährstoffe zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig bzw. gemäß § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG vom Abzug ausgeschlossen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.07.2013
Vorinstanz/AZ: 9 K 3744/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2015
Erledigungs-Az: VI R 89/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 84