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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 88/99 |
§§: | KStG § 8 Abs 3 S 2 |
Schlagwörter | Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei Gewinntantiemen für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH insoweit um verdeckte Gewinnausschüttungen, als die Tantieme insgesamt 50 v.H. des Jahresüberschusses übersteigen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.08.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4140/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 88/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 29 |