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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 28/20 (BFH) |
§§: | AO § 30, AO § 180 Abs. 2, EStG § 7 h, EStG § 7 i |
Schlagwörter | Steuergeheimnis, Außenprüfung, Feststellung, Grundstück, Sanierung |
Rechtsfrage: | Welche Feststellungen müssen zur Subsumtion eines Sachverhalts unter §§ 7 h und 7 i EStG getroffen werden und inwiefern entspricht eine Offenlegung dieser Feststellungen im Rahmen eines Prüfungsberichts der Verhältnismäßigkeit und dem Steuergeheimnis? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2226/17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2023 |
Erledigungs-Az: | VII R 28/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 09 43 |