
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 32/97 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88, AO 1977 § 90, AO 1977 § 164, AO 1977 § 165, ErbStG § 12 Abs. 5, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 106 Abs. 3 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Änderungsbefugnis, Anteil, Betriebsvermögen, Bilanz, Betriebsprüfung, Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Amtsermittlung, Vorläufige Veranlagung, Vorbehaltsfestsetzung |
Rechtsfrage: | Kann das FA, das trotz offensichtlich unzutreffender Angabe über den Wert des übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer KG (KG-Anteil) in einer als "vorläufig bezeichneten Schenkungsteuererklärung" einen endgültigen Schenkungsteuerbescheid erläßt, nach Ermittlung eines höheren Werts des KG-Anteils durch die Betriebsprüfung, den endgültigen Bescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 wegen "neuer Tatsachen" ändern? Beruht die spätere Kenntnis des FA vom höheren Wert des KG-Anteils auf einem Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht, welche die Anwendbarkeit des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ausschließt? Muß das FA das im Verfahrensrecht zur Verfügung stehende Instrumentarium zur Offenhaltung der Bestandskraft eines Bescheids nutzen (§§ 164, 165 AO 1977)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1644/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 32/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 50 51 |