Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 22/97
§§: BewG § 79 Abs. 2, BewG § 80
Schlagwörter Bewertung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mietspiegel, Jahresrohmiete
Rechtsfrage: Bewertung von Eigentumswohnungen, die nach Umbaumaßnahmen im Jahr 1986 aus einem in 1908 gebauten Hotel entstanden sind. Kann bei Feststellung des Einheitswerts von unterschiedlichen Herstellungsjahren ausgegangen werden einerseits bei der Anwendung des Vervielfältigers (§ 80 BewG) und andererseits bei der Ermittlung der üblichen Miete (Jahresrohmiete § 79 BewG) nach dem Mietspiegel? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.01.1997
Vorinstanz/AZ: I 195/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.1999
Erledigungs-Az: II R 22/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils