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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 22/97 |
| §§: | BewG § 79 Abs. 2, BewG § 80 |
| Schlagwörter | Bewertung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mietspiegel, Jahresrohmiete |
| Rechtsfrage: | Bewertung von Eigentumswohnungen, die nach Umbaumaßnahmen im Jahr 1986 aus einem in 1908 gebauten Hotel entstanden sind. Kann bei Feststellung des Einheitswerts von unterschiedlichen Herstellungsjahren ausgegangen werden einerseits bei der Anwendung des Vervielfältigers (§ 80 BewG) und andererseits bei der Ermittlung der üblichen Miete (Jahresrohmiete § 79 BewG) nach dem Mietspiegel? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 21.01.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | I 195/93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.09.1999 |
| Erledigungs-Az: | II R 22/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |