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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 92/09 (BVerfG) | 
| §§: | EStG 1997 § 10 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Anwendung, Fortgeltung, Sonderausgabe, Veranlagungszeitraum, Verfassung, Versicherung, Vorsorge, Vorsorgeaufwand | 
| Rechtsfrage: | Kein weiterer Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungszeitraum 1997 - Verfassungsbeschwerde - | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.11.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | X R 20/04 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2009 S. 382 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 05 98 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 09.07.2009 | 
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 92/09 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen | 
