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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 22/18 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Fonds, Rückabwicklung, Entschädigung, Sonderbetriebseinnahme, Kommanditanteil
Rechtsfrage: Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung wegen Prospekthaftung: Führt die Zug um Zug gegen Rückübertragung des Kommanditanteils an einem gewerblich tätigen geschlossenen Fonds (Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) erhaltene Schadensersatzleistung nebst Zinsen zu Sonderbetriebseinnahmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.06.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 5291/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2021
Erledigungs-Az: IV R 22/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 15 39