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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 82/01
§§: EStG § 4 Abs. 4 a
Schlagwörter Betriebsausgabe, Zinsen, Entnahme, Unterentnahme, Überentnahme, Schuldzinsen, Neuregelung
Rechtsfrage: Ist es ernstlich zweifelhaft, ob bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4 a Satz 4 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 auch Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem Jahr 1999 geendet haben, zu berücksichtigen sind?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.07.2001
Vorinstanz/AZ: 15 V 1887/01 A (G, F)
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1269
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 79 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.02.2002
Erledigungs-Az: VIII B 82/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 62 30