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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 23/11 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rückforderung, Kreditinstitut, Erstattung, Zahlungsempfänger, Kündigung |
Rechtsfrage: | Fungiert ein Kreditinstitut auch dann nur als Zahlstelle, wenn ein Erstattungsbetrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht wird, das einen Sollstand aufweist, der durch den eingehenden Betrag gemindert wird? Ist bei der Frage, wer Zahlungsempfänger ist, grundsätzlich auf den Willen des Leistenden abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2386/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 23/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 10 90 |