Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 194/97
§§: EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Konkurs, vergebliche Aufwendungen
Rechtsfrage: Sind durch den Konkurs eines Bauträgers entstandene vergebliche Aufwendungen für den Erwerb eines Eigenheims als Vorkosten i.S. des § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar? Liegt ein unmittelbarer Zusammenhang der Aufwendungen mit dem auf einem anderen Grundstück durch einen anderen Anbieter errichteten und bezogenen Fertighaus vor?
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.09.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 309/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.1998
Erledigungs-Az: X B 194/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 87/98 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 17.05.2000, X R 87/98