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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/11 (BFH) |
§§: | AO § 184 Abs. 2, AO § 163, EStG § 3 Nr. 66 |
Schlagwörter | Sanierungsgewinn, Erlass, Zuständigkeit, Ermessen |
Rechtsfrage: | Ist der sog. Sanierungserlass eine allgemeine Verwaltungsvorschrift i.S. von § 184 Abs. 2 AO, aus der sich eine Zuständigkeit des beklagten Finanzamts zu einer abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO für die Gewerbesteuer (den Gewerbesteuermessbetrag) ergibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3831/10 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 24/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 19 74 |