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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 17/04 |
§§: | AO 1977 § 233 a |
Schlagwörter | Rückwirkung, Nachzahlungszinsen, Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 233 a AO 1977: Stellen offene Gewinnausschüttungen einer GmbH nur dann ein rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 233 a Abs. 2 a AO 1977 für die Berechnung von Nachzahlungszinsen dar, wenn dem Ausschüttungsbeschluss eine Veranlagung und ein Steuerbescheid vorausgegangen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 5324/00 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 17/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 15 19 |