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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 24/10 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 1 Satz 3, GewStG § 7
Schlagwörter Provision, Vermittlung, Beteiligung, Betriebseinnahme, Sondervergütung, Preisnachlass
Rechtsfrage: Sind bezogene Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen an (Publikums-)Kommanditgesellschaften als Betriebseinnahmen im Rahmen des vom Kläger betriebenen Einzelunternehmens als Anlageberater und Anlagevermittler oder aber deshalb als Sonderbetriebseinnahmen auf der Ebene der Gesellschaften zu erfassen bzw. als die Anschaffungskosten der eigenen Anteile mindernde Preisnachlässe zu behandeln, weil der Kläger selbst an den Gesellschaften beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.07.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 215/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 30 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2012
Erledigungs-Az: X R 24/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 12 73