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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 6/03 |
§§: | EStG § 70 Abs. 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, AO 1977 § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Änderung, Rückwirkung, Einkünfte und Bezüge, Kindergeld, Rückforderung |
Rechtsfrage: | Darf die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG rückwirkend aufgehoben werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Festsetzung bekannt war, dass die Einkünfte und Bezüge voraussichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag überschreiten würden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | I 137/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 6/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 22 17 |