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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-753/16 (EuG)
§§: DVO (EU) 2016/1328, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 3, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 2, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 9
Schlagwörter EG, EU Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, Flachstahlerzeugnisse, Ursprung, Russische Föderation, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1328 der Kommission vom 29.7.2016 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung u. a. in der Russischen Föderation in vollem Umfang für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betrifft; der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 14 S. 39
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 22.09.2021
Erledigungs-Az: Rs T-753/16