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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 38/05 |
§§: | EigZulG § 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Angehörige, Faktisches Wohnungsrecht, Unentgeltliche Überlassung |
Rechtsfrage: | Unentgeltliche Überlassung bei faktischem Vorbehaltswohnungsrecht: Ist beim Erwerb einer Eigentumswohnung von dem die Wohnung nach wie vor nutzenden Eigentümer (Angehörigen) trotz fehlender schriftlicher Vereinbarungen über ein Nutzungsrecht wegen der tatsächlichen Verhältnisse (unveränderte Nutzung) von einem faktischen Vorbehaltswohnungsrecht auszugehen und steht deshalb dem Erwerber - mangels unentgeltlicher Überlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG - keine Eigenheimzulage zu? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | IV 391/2003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 06 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 38/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 19 90 |