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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 51/01
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 11 Abs. 2, AO 1977 § 42, AO 1977 § 233 a
Schlagwörter Steuernachforderung, Zinsen, Sonderausgabe, Abfluss, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Sind Nachzahlungszinsen gem. § 233 a AO 1977 im Jahr der Zahlung (hier 1998) als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F.) abziehbar, wenn sie erst im folgenden Jahr festgesetzt werden und Steuernachforderung vor 1998 betreffen? Stellt die Vorauszahlung vor Zinsfestsetzung einen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO 1977 dar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.07.2001
Vorinstanz/AZ: 14 K 4463/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 2
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.2002
Erledigungs-Az: XI R 51/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 21 93