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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 85/99
§§: AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 177, EStG § 14 a Abs 4
Schlagwörter Fehler, Änderung, Freibetrag, Landwirtschaft, Weichender Erbe
Rechtsfrage: Kann das FA, wenn es ursprünglich bei der Entnahme eines bebauten Grundstücks aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu hohe Freibeträge wegen Abfindung des weichenden Erben gewährt hat, viele Jahre später, wenn die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes erklärt wird, die ursprünglichen Steuerbescheide gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 berichtigen (rückwirkendes Ereignis: Keine Hofübergabe)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.10.1999
Vorinstanz/AZ: 12 K 200/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2000
Erledigungs-Az: IV R 85/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 03 50