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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 13/00
§§: EStG § 13 a
Schlagwörter Durchschnittssatzgewinnermittlung, Schutzvorschrift
Rechtsfrage: Ist eine andere Gewinnermittlung als nach § 13 a EStG auch ohne vorherige Mitteilung an den Kläger zulässig? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.11.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 428/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2001
Erledigungs-Az: IV R 13/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 04 11