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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 12/07 (BFH)
§§: StBerG § 55 Abs. 2, StBerG § 53, GG Art. 12
Schlagwörter Steuerberatungsgesellschaft, Anerkennung, Widerruf, Bezeichnung
Rechtsfrage: Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen Weiterführung des Namens des ausgeschiedenen Gesellschafters, weil durch dessen Widerruf der Bestellung als Steuerberater (wegen Vermögensverfalls) das Ansehen des Berufes gefährdet sei. - Liegt durch die Beibehaltung des Namens keine Irreführung über die berufliche Tätigkeit des in der Steuerberatungsgesellschaft weiterhin tätigen Namensgebers vor, weil dieser als vereidigter Buchprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist? (§ 56 Abs. 2 BOStB) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.02.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 410/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.2008
Erledigungs-Az: VII R 12/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 18 07