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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 39/13 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Geldwerter Vorteil, 1 %-Regelung, Anscheinsbeweis |
Rechtsfrage: | Kann der Arbeitnehmer den Beweis des ersten Anscheins, dass ein ihm überlassenes Fahrzeug auch privat genutzt wird, widerlegen, wenn keine Fahrtenbuchaufzeichnungen vorgelegt werden können, mit dem Arbeitgeber keine schriftliche Vereinbarung bezüglich einer Privatnutzung des überlassenen PKW getroffen, sondern ein mündliches Verbot der Privatnutzung ausgesprochen wurde und für eine private Nutzung die beiden PKW seiner Ehefrau und seines Sohnes sowie ein eigenes Motorrad zur Verfügung stehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4396/10 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 920 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 15 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.02.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 39/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 10 29 |