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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 39/16 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Rabattfreibetrag, Hersteller, Verbundene Unternehmen, Konzern, Arbeitgeber, Dritter
Rechtsfrage: Findet die Vorschrift des § 8 Abs. 3 EStG auf die den Arbeitnehmern unentgeltlich überlassenen Produkte eines mit dem Arbeitgeber konzernverbundenen Unternehmens Anwendung, wenn der Arbeitgeber gewichtige Beiträge zur Herstellung und zum Vertrieb dieser Produkte leistet? Ist für die Beurteilung der Hersteller- und Vertreibereigenschaft in den Fällen, in denen die unternehmerischen Aktivitäten des Arbeitgebers nicht nur eine Tätigkeit umfassen, sondern mehrere, auf das Schwergewicht abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 21.09.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 452/13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2018
Erledigungs-Az: VI R 39/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 12 62