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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 9/11 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 28, UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rückkauf, Geldspielautomat, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von Geldspielgeräten: 1. Stellen die Rückkäufe von Geldspielgeräten Hilfsumsätze dar, die nach nationalem Recht in analoger Anwendung des § 4 Nr. 28 UStG steuerbefreit sind, so dass kein Vorsteuerabzug gewährt werden kann? - 2. Wie ist das Tatbestandsmerkmal "gesetzlich geschuldete Steuer" in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.11.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 4104/08 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 34 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2013
Erledigungs-Az: XI R 9/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 22 38