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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 43/99 |
§§: | UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1, BGB § 571 Abs. 1, BGB § 578 |
Schlagwörter | Unternehmer, Teileigentum, Vermietung, Vorsteuerabzug, Gemeinschaft |
Rechtsfrage: | Ist es nicht ernstlich zweifelhaft, daß ein Erwerber, der eine vom Veräußerer bereits vermietete Teileigentumseinheit mit der Verpflichtung erwirbt, gemeinschaftlich mit den übrigen Teileigentümern in den Mietvertrag einzutreten und der entsprechend seines Flächenanteils einen Anteil an der Miete erhält, weder gegenüber dem Mieter noch gegenüber der Gemeinschaft umsatzsteuerlicher Unternehmer ist? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 6 V 3907/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 503 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.06.1999 |
Erledigungs-Az: | V B 43/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Beschlusses |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 53 75 |