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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 50/15 (BFH)
§§: AO § 122 Abs. 1 Satz 3, AO § 124 Abs. 1 Satz 1, AO § 171 Abs. 3 a, EStG § 17
Schlagwörter Bekanntgabe, Wirksamkeit, Festsetzungsverjährung, Darlehen, Nachträgliche Anschaffungskosten
Rechtsfrage: Missachtung der Bekanntgabevollmacht bei einem Schätzungsbescheid / Eintritt der Festsetzungsverjährung / Begehren auf nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG: 1. Kann ein Steuerpflichtiger im Wege des Einspruchs sein Begehren auf Berücksichtigung eines § 17 EStG-Verlusts geltend machen, wenn das Finanzamt vor Eintritt der Festsetzungsverjährung ihm einen erstmaligen Einkommensteuerbescheid im Wege der Schätzung zustellt, dabei aber eine vorliegende Bekanntgabevollmacht missachtet. Die Weiterleitung erst weit nach Eintritt der Festsetzungsverjährung an den Bevollmächtigen erfolgte und dieser sofort Einspruch einlegte. Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang zwei zwischenzeitlichen Änderungsbescheiden zu, die nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ergingen sowie ein danach vom Finanzamt verfasstes Schreiben, dass der Erstbescheid durch die Nichtbeachtung der Zustellungsvollmacht nicht wirksam und eine Änderung mangels Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich sei? - 2. Kann die Aufgabe des Bekanntgabewillens erst weit nach der Zustellung des Erstbescheids an den Steuerpflichtigen erfolgen? - 3. Sind die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes auf Darlehensverluste eines Aktionärs in der Regel nur dann sinngemäß anzuwenden, wenn er mehr als 25 v.H. der Aktien der Gesellschaft hält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.01.2015
Vorinstanz/AZ: 12 K 3631/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2017
Erledigungs-Az: IX R 50/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 15 59