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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 65/00 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 S 2, GG Art. 3,6 |
| Schlagwörter | Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Rückforderung, Übergangsregelung, Verfassungsmäßigkeit |
| Rechtsfrage: | Rechtfertigt die Überschreitung des Jahresgrenzbetrags durch das im Dezember gezahlte Weihnachtsgeld die Rückforderung des gesamten Kindergeldes, weil das Kind sein Existenzminimum selbst decken kann und deshalb eine Freistellung seines Existenzminimums bei den Eltern - auch nicht teilweise durch Kürzung des Kindergeldes um den das Existenzminimum übersteigenden Teil - nicht mehr geboten ist? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 27.07.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 658/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 14, SIS 02 75 35 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.07.2001 |
| Erledigungs-Az: | VI R 65/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |