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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 12/02
§§: InvZulG § 3 Satz 3
Schlagwörter Windkraftanlage, Elektrizitätserzeugung, Elektrizitätsversorgung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Ist für eine privat betriebene Windkraftanlage die InvZul nicht nach § 3 Satz 3 InvZulG ausgeschlossen, da die Anlage nicht der Elektrizitätsversorgung, sondern nur der Elektrizitätserzeugung dient? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.03.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 1891/99 I
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2004
Erledigungs-Az: III R 12/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 33 16