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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 45/00 | 
| §§: | EStG § 10 e Abs. 3 S 1 | 
| Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Nachholung, Eigennutzung | 
| Rechtsfrage: | Ist die Nachholung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 Satz 1 EStG nur in Veranlagungszeiträumen (VZ) und nur für VZ möglich, in denen der Steuerpflichtige die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (hier: Überlassung der Wohnung an die dauernd getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen Kinder)? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.06.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 5576/97 F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 60 98 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 | 
| Erledigungs-Az: | X R 45/00 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 25 02, SIS 02 67 37 | 
