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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 38/01
§§: AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 351 Abs. 1, AO 1977 § 157 Abs. 2
Schlagwörter Bestandskraft, Feststellung, Einkünfte, Bindung, Rechtsbehelfsverfahren, Verböserung, Einspruch
Rechtsfrage: Werden bei einem Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, der sich nur gegen eine der in diesem Bescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen richtet (hier: Höhe von Sonderbetriebsausgaben), die übrigen selbständigen Besteuerungsgrundlagen in dem Bescheid mit der Folge bestandskräftig, dass insoweit eine Gesamtaufrollung im Einspruchsverfahren nach § 367 Abs. 2 AO 1977 unzulässig ist (hier: Verneinung der Einkunftserzielungsabsicht im Einspruchsverfahren)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.07.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 785/90
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VIII R 38/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 72