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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 33/15 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Schaden, Entstehung |
Rechtsfrage: | Beseitigung von Mängeln als latente Erblasserschulden: Rührt der Gebäudeschaden, Austritt von Heizöl durch den Erblasser her, weil dieser Heizöl minderer Qualität bezog, so dass Aufwendungen zur Beseitigung des latenten Schadens als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 900/13 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 18 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2017 |
Erledigungs-Az: | II R 33/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 04 |