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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 107/97 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Umsatztantieme, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Reisekosten |
Rechtsfrage: | 1. Stellen Umsatztantiemen, die einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt werden, verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil sie ohne zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung vereinbart wurden, auch wenn die Zahlung der Umsatztantieme vereinbarungsgemäß nicht zu Verlusten führen darf? - 2. Kann bei einer GmbH die dem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Reisekostenerstattung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe behandelt werden? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.1997 |
Vorinstanz/AZ: | VI 634/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 105-107/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 09 23 |