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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 38/02
§§: EStG § 33, EStG § 33 b Abs. 3, FGO § 126
Schlagwörter Heimunterbringung, Körperbehinderung, Bindung
Rechtsfrage: Kein Doppelabzug von Heimunterbringungskosten und Behindertenpauschbetrag? Bindung des FG an die Entscheidung des BFH im 1. Rechtsgang (III R 15/00, BFHE 199, 139, BStBl II 2003, 70), der von einer Gegenrechnung des Behindertenpauschbetrages abgesehen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.11.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 3810/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 14 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2004
Erledigungs-Az: III R 38/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 11 95