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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 41/98 |
§§: | EStG § 4 a, EStDV § 8 b, EStG § 2 Abs. 7 |
Schlagwörter | Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Gewinnermittlungszeitraum |
Rechtsfrage: | Welchem Veranlagungszeitraum sind die Gewinne eines Freiberuflers aus 1988 zuzurechnen, wenn die Gewinnermittlung bisher widerrechtlich für die Zeit vom 1.3. bis 28./29.2. erfolgte und auf das Kalenderjahr umgestellt wurde? Ist bei der ESt-Veranlagung 1989 ein Zeitraum vom 1.3. 1988 bis 31.12.1989 zugrunde zu legen? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2258/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 41/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 01 41 |