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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 35/11 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Behinderung, Kind, Nachzahlung, Eingliederungshilfe, Lebensunterhalt
Rechtsfrage: Rückforderung von Kindergeld für behindertes Kind aufgrund über den Bedarf liegender Kindeseinkünfte in einzelnen Monaten: Wie sind in den Fällen, in denen die Grundsicherung nach dem Sozialhilferecht nicht vollständig zeitgerecht ausgezahlt wird, die beim behinderten Kind verspätet zugeflossenen Nachzahlungen (hier: Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld) für andere Kalendermonate zu behandeln? Ist auf den tatsächlichen Zufluss abzustellen oder gilt das sog. normative Zuflussprinzip? Gehört das Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II als Eingliederungsmaßnahme zu den anrechenbaren Bezügen? Aufwendungen für Musikerunfallversicherung bei der Einkünfteermittlung des Kindes als Betriebsausgabe abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.03.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 617/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1725
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2013
Erledigungs-Az: III R 35/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 24 86