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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 4/01 |
§§: | DVStB § 15, DVStB § 26 Abs. 7, DVStB § 28 |
Schlagwörter | Prüfung, Steuerberaterprüfung, Überprüfung, mündliche Prüfung |
Rechtsfrage: | Begründet die spätere Anhebung einer Klausurnote im verwaltungsinternen Überdenkungsverfahren keine Bewertungsfehler in Bezug auf mündliche Prüfungsleistungen, wenn sie dazu führt, dass der Prüfling die Prüfung nunmehr bestanden hätte, wenn er nur in einem Abschnitt der mündlichen Prüfung eine halbe Note besser bewertet worden wäre? |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 85/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 166 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2001 |
Erledigungs-Az: | VII B 4/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 50 78 |