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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 89/00 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung |
Rechtsfrage: | Sind die Aufwendungen für einen vom Wohnbereich getrennten Souterrainraum, der ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird, in vollem Umfang oder nur i.H.v. 2400 DM als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn neben der mit Mittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübten betrieblichen Tätigkeit überwiegend eine weitere, mit der Nutzung des Arbeitszimmers in keinem Zusammenhang stehende unselbständige Betätigung ausgeübt wird? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3219/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 89/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 09 01 |