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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-51/18 (EuGH) |
| §§: | RL 2006/112/EG Art. 2 |
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Österreich, Kunstwerk, Urheber, Original, Leistung, Weiterveräußerung, Entgelt |
| Rechtsfrage: | Klage der Europäische Kommission gegen die Republik Österreich mit dem Antrag, wie folgt zu entscheiden: Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen, dass sie die Vergütung, die aufgrund des Folgerechts einem Urheber des Originals eines Kunstwerks gebührt, der Mehrwertsteuer unterwirft. |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Österreich |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 112 S. 25 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 19.12.2018 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-51/18 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 20 97 |