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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 15/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255, VermG § 3 |
Schlagwörter | Vermögensrückgabe, Vorweggenommene Werbungskosten, Anschaffungskosten, Ausgleichszahlung |
Rechtsfrage: | Rückübertragung bebauter Grundstücke im Beitrittsgebiet: Kann die im Zusammenhang mit der Rückübertragung eines Grundstücks im Bereich der früheren DDR aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung geleistete Ausgleichszahlung für Erhaltungsmaßnahmen des Voreigentümers weder als vorweggenommene Werbungskosten noch (wegen fehlender Anschaffungsnatur der Rückübertragung nach Maßgabe des § 52 DMBilG) als Anschaffungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9338/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1517 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.01.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 15/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 69 |