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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-639/13 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 96, Richtlinie 2006/112/EG Art. 97, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Anhang III |
| Schlagwörter | EG, EU, Polen, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Steuersatz, Bandschutz |
| Rechtsfrage: | Hat die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 98 der RL 2006/112/EG i.V. mit Anhang III dieser RL verstoßen, dass sie auf die in Anhang Nr. 3 des Gesetzes vom 11.3.2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen aufgeführten Gegenstände, die dem Brandschutz dienen, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat? |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Republik Polen |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2014 Nr. C 45 S. 23 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 18.12.2014 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-639/13 |