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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 4/13 (BFH) |
§§: | EStG § 50 d Abs. 10, DBA-Italien Art. 7 Abs. 7, DBA-Italien Art. 11 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Zinsen, Betriebsstätte, Atypische stille Gesellschaft |
Rechtsfrage: | 1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, in Deutschland der Einkommensbesteuerung, da diese gemäß § 50d Abs. 10 EStG 2009 als Unternehmensgewinn zu behandeln sind und als solche der durch die KG vermittelten Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen sind? - 2. Völkerrechts- und Verfassungsmäßigkeit von § 50 d Abs. 10 EStG 2009? - 3. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 11.12.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 15/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1984/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 4/13 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 11.12.2013) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 04 27 |