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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/11 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
Schlagwörter Abfärbetheorie, Geringfügigkeit, Verhältnismäßigkeit, Gewerbebetrieb
Rechtsfrage: Tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch bei einer geringfügig gewerblichen Tätigkeit einer Gesangsgruppe aus dem Verkauf von Fanartikeln, der zu gewerblichen Umsätzen in Höhe von 2,25 % des Gesamtumsatzes führt, ein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.03.2011
Vorinstanz/AZ: 8 K 4450/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1167
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 16 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2014
Erledigungs-Az: VIII R 16/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 03 08