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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 49/20 (BFH) |
§§: | InsO § 55 Abs. 4, InsO § 103, EnergieStG § 38 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Verbindlichkeit |
Rechtsfrage: | Energiesteuer: Stellt die während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens entstandene Energiesteuer eine Masseverbindlichkeit dar? - 1. Ist § 55 Abs. 4 InsO a.F. auf die Energiesteuer anwendbar? - 2. Sind davon insbesondere auch "Altgeschäfte" umfasst, welche in Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen bestehen, welche bereits vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 05.08.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2524/19 VE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 16 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2022 |
Erledigungs-Az: | VII R 49/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 08 71 |