Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 42/08 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65, VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Selbständigkeit, Sozialversicherung
Rechtsfrage: Kindergeld für polnischen Staatsangehörigen, der als Selbständiger einen Kindergeldanspruch in Polen hat und dort auch pflichtversichert ist? Ist der Begriff der Erwerbstätigkeit i.S. 203.131 Abs. 1 und 2 der Dienstanweisung zur Durchführung des Kindergeldes nach über- und zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften stets an die Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen geknüpft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.02.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 4323/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2010
Erledigungs-Az: III R 42/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig