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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 33/97
§§: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2, SGB IV § 17 Nr. 3, SachBezV § 2, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Sachbezug, Wohnungsüberlassung, Nießbrauch, Schenkung
Rechtsfrage: Rev. des FA: Führt die Anwendung der Sachbezugsverordnung im Rahmen der gewährten freien Kost und Wohnung zu einer unzutreffenden Besteuerung, wenn es sich bei der Unterkunft um eine außergewöhnlich luxuriöse Wohnung (ortsübliche Miete ca. 64.000 DM, Wert nach der SachBezV 2.980 DM) handelt? Rev. der Klin.: Handelt es sich bei der Nutzungsüberlassung um einen originär durch das Arbeitsverhältnis veranlaßten Sachbezug, wenn der Arbeitnehmerin bereits in früheren Jahren schenkweise ein dinglich gesichertes Wohnrecht durch ein Tochterunternehmen des Arbeitgebers eingeräumt wurde? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.10.1996
Vorinstanz/AZ: 18 K 2528/93 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 72 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2004
Erledigungs-Az: VI R 33/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 38 35