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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 33/07 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
Schlagwörter Änderung, Buchwertfortführung, Entnahme, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid nach § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn das Finanzamt die Besteuerung stiller Reserven bei der Übertragung von Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auf eine GmbH & Co. GbR mbH zunächst unterlassen hat, weil es die übernehmende GbR mbH als gewerblich geprägte Personengesellschaft eingestuft hatte und sich diese Annahme nachträglich aufgrund des BGH-Urteils vom 27.9.1999 II ZR 371/98 (BGHZ 142 S. 315) als unrichtig herausstellt und das Finanzamt nunmehr von einer Entnahme ausgeht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.05.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 2818/03 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2010
Erledigungs-Az: IV R 33/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 06 76