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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 14/07 (BFH) |
§§: | InvZulG § 2 Abs. 8 Nr. 2, InvZulG § 2 Abs. 7 Nr. 2, InvZulG § 2 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 2 |
Schlagwörter | Betriebsstätte, Erweiterung, Erstinvestition, Geringwertiges Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | Erhöhte Investitionszulage für die gesamten Anschaffungskosten von Druckplatten und Trägerfilmen, die nur zu einem geringen Teil aktiviert und der Rest als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben wurde? Nach welchem Maßstab ist eine Erstinvestition von anderen Investitionen (Ersatzinvestitionen) abzugrenzen? Welcher Maßstab ist an eine Erweiterung der Betriebsstätte nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG anzulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1842/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 14/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 00 |