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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/20 (BFH)
§§: EStG § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 94 Abs. 2
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Eigenheimzulage, Schädliche Verwendung, Darlehen, Tilgung, Rückzahlung, Unmittelbarkeit
Rechtsfrage: Reichweite und Auslegung des Begriffs der Unmittelbarkeit i.S. des § 92 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG: Ist das Merkmal der Unmittelbarkeit auch auf die Variante der Tilgung eines ungeförderten Wohnbaudarlehens anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.08.2020
Vorinstanz/AZ: 15 K 10223/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 13 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2022
Erledigungs-Az: X R 26/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 12 04