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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/97 |
§§: | InvZulG § 5 Abs. 2 Nr. 1c, EStG § 15 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Beteiligung, Unmittelbarkeit, Einheitlichkeit |
Rechtsfrage: | Beteiligung über eine - aufgrund zwingender Umwandlungsvorschriften der PGH-Verordnung unvermeidbare - Zwischenschaltung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts keine unmittelbare Beteiligung natürlicher Personen i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1c InvZulG 1993? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 137/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 24/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 11 57 |