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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 17/19 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3, EStG § 6 Abs. 3 |
Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Gesellschafterwechsel, Ausscheiden, Gesamtrechtsnachfolge, Schenkung, Auflösung, Unterschiedsbetrag |
Rechtsfrage: | Ist der Begriff des "Ausscheidens eines Gesellschafters" im Sinne von § 5 a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG einschränkend dahin auszulegen, dass weder Tod des Gesellschafters noch eine Schenkung der Beteiligung zur Auflösung von Unterschiedsbeträgen führen, sondern diese bei den Rechtsnachfolgern des ehemaligen Gesellschafters (dessen Erben bzw. den Beschenkten) fortzuführen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 247/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 07 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2020 |
Erledigungs-Az: | IV R 17/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 12 95 |